Jahresabschluss & Steuererklärung
1. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist das betriebswirtschaftliche Spiegelbild Ihrer Aktivitäten im vergangenen Jahr. Deshalb erhalten Sie Ihren Jahresabschluß möglichst zeitnah und mit einer Beratung, in der wir gemeinsam die Zukunft und eventuell notwendige Veränderungen besprechen. Und alles in einer Qualität, die auch bei Dritten nur wenige Fragen offen lässt. Schließlich stellt der Jahresabschluss als wertvolles Instrument des externen Rechnungswesens eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Sie, für Gesellschafter, Banken und sonstige Kapitalgeber dar.
Zu unseren Leistungen zählen dabei insbesondere:
- Aufstellung von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
- Erstellung der landwirtschaftlichen Buchführungen mit Mengen- und integrierter Anlagenbuchführung
- landwirtschaftliche Betriebswirtschaft einschließlich Rechnungswesen und Statistik
- Erstellung von BMELV-Abschlüssen
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)
- Steuer- und Rechtsfragen rund um Biogas -, Photovoltaik- und Windkraftanlagen
- Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen
- Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
- Anlagenbuchführung (Erstellung von Anlagenverzeichnissen und Anlagengittern)
- Offenlegung im Bundesanzeiger
- E-Bilanz – die elektronische Übermittlung an das Finanzamt
- Abgrenzung Landwirtschaft und Gewerbe
- Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte, Gärtner
- Landwirtschaftliche Viehbewertung, Tierhaltungskooperationen
- Fragen der Direktvermarktung, Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude
- Besondere Bewertungsfragen in Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau
2. Steuererklärungen
Aufgrund der Komplexität des Deutschen Steuerrechts stellt eine Steuererklärung hohe Anforderungen an jeden Steuerpflichtigen, egal ob Privatperson oder Unternehmer.
Diese Pflichten nehmen wir Ihnen gerne ab.
Unsere Leistungen in diesem Bereich:
- Unterstützung bei der sorgfältigen Erfüllung steuerlicher Pflichten (Erklärungs-, Anzeige- und Einbehaltungspflichten, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten)
- Erstellung betrieblicher Steuererklärungen für Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler
- Erstellung Einkommensteuererklärung für Privatpersonen
- Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Rahmen der Veranlagung sowie Überwachung der Fristen